Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Jugendberufsagentur Oberberg unter der Domain www.jba-oberberg.de.
Die Jugendberufsagentur Oberberg ist ein gemeinsames Angebot des Oberbergischen Kreises, des Jobcenters Oberberg und der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach. Rechtlich federführend ist der Oberbergische Kreis.
Rechtliche Grundlagen
Die Website wird im Einklang mit folgenden Rechtsvorschriften betrieben:
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsniveau AA
Als öffentliche Stelle nach § 3 BITV NRW ist die Jugendberufsagentur Oberberg verpflichtet, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der Jugendberufsagentur Oberberg ist teilweise konform mit den Anforderungen des BGG NRW, der BITV NRW und der WCAG 2.1 auf Niveau AA.
Der Konformitätsstatus „teilweise konform“ bedeutet, dass die meisten Anforderungen erfüllt sind, jedoch einzelne Mängel bestehen oder noch nicht abschließend geprüft wurden.
Technische Spezifikationen
Für die Erstellung dieser Website wurden folgende Webtechnologien verwendet:
- HTML5 (semantisches Markup)
- CSS3 (styling und Layout)
- JavaScript (für interaktive Elemente)
- ARIA (Accessible Rich Internet Applications, wo erforderlich)
Die Website basiert auf dem Content-Management-System WordPress.
Kompatibilität
Die Website wurde mit folgenden Browsern und assistiven Technologien getestet:
Browser:
- Mozilla Firefox (aktuelle Version)
- Microsoft Edge (aktuelle Version)
- Brave (aktuelle Version)
Screenreader:
- NVDA (Windows)
- TalkBack (Android)
Testtools:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
- axe DevTools
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen um umfassende Barrierefreiheit sind folgende Inhalte und Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
1. Derzeit keine bekannten Barrieren
Zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung (15.09.2026) sind keine wesentlichen Barrieren bekannt. Alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte. Es sind keine PDF-Dokumente oder externe Dienste eingebunden. Videos sind nicht vorhanden.
Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Rückmeldung unter den unten genannten Kontaktdaten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2026 erstellt.
Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte am 15.09.2026 im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Die nächste Überprüfung ist für September 2027 geplant.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Klaus Grootens
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon-Zentrale: 02261 88-0
Fax: 02261 88-1033
E-Mail: barrierefreiheit@obk.de
Schlichtungsstelle für Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG NRW wenden.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 855-3008
E-Mail: lbb@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/landesbeauftragte-behinderung-patientinnen-patienten
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Durchsetzungsstelle
Sollte auch das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Lösung führen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Referat VI A 2 – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 855-5
E-Mail: poststelle@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für private Wirtschaftsunternehmen und ist für diese Website nicht anwendbar, da es sich um ein Angebot öffentlicher Stellen handelt.
Änderungen und Aktualisierungen
Diese Erklärung kann sich ändern. Wir empfehlen, die Seite regelmäßig zu besuchen, um über Aktualisierungen informiert zu bleiben.
Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
